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Die Behandlung des Herzinfarkts

Bereits im Notfallwagen werden die ersten Medikamente verabreicht, gegen Schmerzen und Angst, zur Unterstützung der Blutverdünnung sowie zur Normalisierung von Blutdruck und Herzaktion.

Im Krankenhaus wird zunächst festgestellt, ob, wo und wie stark der Herzmuskel geschädigt wurde. Hierüber geben verschiedene Untersuchungen Auskunft:
 

 

 

 

 

Enzymdiagnostik

Sind durch einen Infarkt große Mengen von Herzmuskelzellen zerstört worden, setzen diese
bestimmte Enzyme frei, die im Blut nachgewiesen werden können. Die Ergebnisse liegen jedoch erst nach einigen Stunden vor. Sie können aber Auskunft darüber geben, zu welchem Zeitpunkt der Infarkt stattgefunden hat.

Krankenhaus EKG

Gibt darüber Aufschluss, ob tatsächlich ein Herzinfarkt stattgefunden hat.

Echokardiogramm

Lässt erkennen, wo und in welchem Ausmaß der Herzinfarkt das Herz geschädigt hat.




Die ersten Stunden nach dem Herzinfarkt sind entscheidend. Eine Stabilisierung des Patienten gelingt, wenn die Durchblutung des Herzens wiederhergestellt ist und Folgeschäden erfolgreich behandelt wurden. Bei einem unkomplizierten Verlauf des Infarkts darf der Patient schon am nächsten Tag wieder aufrecht im Bett sitzen. Wenige Zeit später beginnt die langsame Mobilisierung des Betroffenen. Ist die Leistungsfähigkeit des Herzens jedoch stark eingeschränkt, wird es einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, bis der Patient körperlicher Belastung ausgesetzt wird.


Betreuung im Krankenhaus

Nach einem Herzinfarkt wird der Patient zunächst intensivmedizinisch rund um die Uhr behandelt. Eine Röntgendarstellung der Herzkranzgefäße (Koronarangiografie) macht sichtbar, wie stark diese geschädigt sind. Die Kontrastmitteldarstellung der Herzkammer zeigt darüber hinaus, wo und wie ausgeprägt der Herzmuskel durch den Infarkt geschädigt wurde. Unter Anleitung eines Physiotherapeuten wird der Patient frühzeitig mobilisiert. Ist der Infarkt unkompliziert verlaufen, wird der Betroffene nach wenigen Tagen aus dem Krankenhaus entlassen.


Anschlussheilbehandlung

Die medizinischen Voraussetzungen zur Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen (auch: Anschlussheilbehandlung) sind nach einem Herzinfarkt in aller Regel gegeben. 
  

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