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Gesetzliche Grundlagen

Wenn Sie sich für die Herzgruppe entschieden haben, sollten Sie sich mit Ihren behandelnden Ärzten besprechen.

Die Mitgliedschaft in Herzgruppen wird auf der Grundlage einer "Rahmenvereinbarung mit dem Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband " durch die Krankenkassen gefördert.

Den erforderlichen "Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport" erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, Ihrem Arzt oder am Ende dieser Seite, ebenso den "Abrechnungsbogen", auf dem die Teilnahme an den jeweiligen Übungsstunden bestätigt werden muss.
 

Rahmenvereinbarung über Rehasport und Funktionstraining

Durchführungsvereinbarung ab 01. 09. 2011

Bundessozialgerichtsurteil

Steuerfreie Arbeitsgeberleistung zur Gesundheitsvorsorge 

BAR-Rahmenvereinbarung 

Kontakt

LVPR e.V.
    AMEOS Klinikum Aschersleben
  Eislebener Str. 7a, 06449 Aschersleben
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